ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere
allgemeinen Reisebedingungen gelten für die Erbringung von Reiseleistungen nach
Maßgabe des zwischen uns und dem Reisenden geschlossenen Vertrages.
2. Anmeldung und Reisebestätigung
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Reisenden und entsprechende Buchungsbestätigung durch uns zustande. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich und fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Mit der Anmeldung werden unsere Reisebedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen. Die Ferienwohnungen dürfen nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten genauso wie Erwachsene als voll anzurechnende Personen. Mehr Personen können ausgeschlossen werden.
Der Reisende ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Bei Buchung bzw. nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50,00 Euro je Wohnung zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis ist ohne nochmalige Aufforderung bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt, Eingang bei uns, zu leisten. Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Reisepreises der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Reisenden fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorlag. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort zur Zahlung fällig, spätestens bei Ankunft vor Ort.
4. Leistungen/Preise
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihr Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Treten Sie von einer gebuchten Reise zurück, so entstehen Ihnen nachfolgende Kosten aufgrund unserer Aufwendungen:
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
- vom 44. bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50 %
- vom 34. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises
Diese Rücktrittsentschädigung gilt pro Wohnung. Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und der Wohnungen. Bei Ihrer Reisebuchung und bei evtl. Umbuchungen können sie sich durch einer Dritten ersetzen lassen. Falls keine Ersatzbuchung vorliegt, gelten die unter Rücktritte ausgeführten Bedingungen.
Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einen Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Mängelanzeige hat unverzüglich am Urlaubsort zu erfolgen und ist der örtlichen Verwaltung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung durch uns.
7. Ansprüche
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum geltend zu machen. Andernfalls erlöschen sie. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in jedem Fall 12 Monate nach Reiseende.